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   VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728   

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https://dejure.org/2010,23144
VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728 (https://dejure.org/2010,23144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2010 - 22 CS 09.2728 (https://dejure.org/2010,23144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2010 - 22 CS 09.2728 (https://dejure.org/2010,23144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erweiterung der Gaststättenerlaubnis; Lärmimmissionen; nachbarliche Abwehransprüche; Fensterrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines gaststättenrechtlichen Erweiterungsbescheides mit der Erlaubnis für 35 Sitzplätze; Einsetzen prognostischer Mittel bei der immissionsschutzrechtlichen Prüfung der Erlaubnisfähigkeit einer Gaststättenerweiterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines gaststättenrechtlichen Erweiterungsbescheides mit der Erlaubnis für 35 Sitzplätze; Einsetzen prognostischer Mittel bei der immissionsschutzrechtlichen Prüfung der Erlaubnisfähigkeit einer Gaststättenerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728
    Soweit aus Rechtsgründen ein vollständiges Öffnen des Fensters nach Art. 43 AGBGB nicht zulässig ist, könnte es sein, dass auch höhere Beurteilungspegel hingenommen werden müssten, weil ein nur gekipptes Fenster gegenüber einem vollständig geöffneten Fenster eine Schalldämmung von etwa 15 dB(A) bewirkt (vgl. BVerwG vom 21.9.2006 BVerwGE 126, 340 RdNr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 146/08

    Beeinträchtigung eines faktischen reinen Wohngebiets durch die Lärmimmissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728
    Der Betrieb des Freisitzes im vorderen Hofbereich mit 39 Sitzplätzen ist aber wohl eher als Annex zum Betrieb des Glashauses mit 101 Sitzplätzen zu sehen, was eine gemeinsame Bewertung nach der TA Lärm wohl zulässt (anders OVG NRW vom 13.11.2009 DVBl 2010, 259).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728
    Von schlechthin unzulässigen Fenstern, die für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gänzlich außer Betracht bleiben müssten (BVerwG vom 25.2.1992 BVerwGE 90, 53) kann somit nicht gesprochen werden.
  • VGH Bayern, 08.05.1996 - 22 B 95.34

    Gewerberecht: Erlaubnisfähigkeit und Betriebszeit eines Wirtschaftsgartens

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728
    Diese Schallmessung ist von vorneherein nicht geeignet, die Erlaubnisfähigkeit der Gaststättenerweiterung darzutun, da hierzu grundsätzlich prognostische Mittel einzusetzen sind (BayVGH vom 8.5.1996 BayVBl 1996, 729).
  • VGH Bayern, 14.10.1998 - 22 ZS 98.2580
    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2010 - 22 CS 09.2728
    Für die Streitwertfestsetzung bei Nachbarklagen wegen Lärmbeeinträchtigungen durch den Betrieb einer Gaststätte ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eine Orientierung an sonstigen Klagen eines drittbetroffenen Privaten im Umweltrecht geboten (vgl. BayVGH vom 14.10.1998 Az. 22 ZS 98.2580), wobei im Eilverfahren der Streitwert regelmäßig zu halbieren ist (Nrn. 19.2, 2.2.2, 1.5 Streitwertkatalog 2004).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 4 B 652/15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb der Außengastronomie auf einer

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 1.4.2010 - 22 CS 09.2728 -, juris, Rnrn.
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    2.2.3.2.4.3 Zudem überschneiden sich in Bezug auf § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG (zur Frage des Drittschutzes vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 8 C 3.19 - BVerwGE 167, 189 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 1.4.2010 - 22 CS 09.2728 - juris Rn. 11), wonach die Erlaubnis u.a. dann zu versagen ist, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt, die Prüfungsmaßstäbe von Gaststätten- und Bauaufsichtsbehörde.
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    2.3.4.3 Zudem überschneiden sich in Bezug auf § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG (zur Frage des Drittschutzes vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 8 C 3.19 - BVerwGE 167, 189 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 1.4.2010 - 22 CS 09.2728 - juris Rn. 11), wonach die Erlaubnis u.a. dann zu versagen ist, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt, die Prüfungsmaßstäbe von Gaststätten- und Bauaufsichtsbehörde.
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    2.3.4.3 Zudem überschneiden sich in Bezug auf § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG (zur Frage des Drittschutzes vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 8 C 3.19 - BVerwGE 167, 189 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 1.4.2010 - 22 CS 09.2728 - juris Rn. 11), wonach die Erlaubnis u.a. dann zu versagen ist, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt, die Prüfungsmaßstäbe von Gaststätten- und Bauaufsichtsbehörde.
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 CS 16.256

    Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume

    In seinen Beschlüssen vom 21. August 1996 (22 C 96.1937 - BA S. 2), vom 24. Juli 1997 (22 C 97.1994 - BA S. 2), vom 14. Oktober 1998 (22 ZS 98.2580 - juris Rn. 4) und vom 1. April 2010 (22 CS 09.2728 - juris Rn. 25) hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass sich die Streitwertbemessung bei gegen eine Gaststättenerlaubnis gerichteten Rechtsschutzgesuchen von Nachbarn, die ihre Ursache in den umweltbezogenen Auswirkungen dieses Betriebs finden, an den Ansätzen zu orientieren hat, die für sonstige Klagen drittbetroffener Privater im Umweltrecht gelten.
  • VG Würzburg, 25.04.2012 - W 6 K 11.750

    Anfechtungsklage; Zwangsgeldandrohungen für (künftige) Auflagenverstöße; Ermessen

    Auf die Begründung des Urteils sowie auf den Beschluss des BayVGH vom 1. April 2010 (22 CS 09.2728) im vorangegangenen Eilverfahren wird verwiesen.
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